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In der letzten Ausgabe des BüK´s zu Weihnachten 2002 haben wir mit einer kleinen Serie angefangen, die das unbekannte
Wesen "BDKJ" mal etwas näher erläutert.
Beim letzten Mal haben wir uns so mit dem BDKJ "an sich" beschäftigt und etwas global über den BDKJ
gesprochen.
In den nächsten "Folgen" wollen wir immer konkreter werden. Gucken wir uns heute daher mal
"unseren" Stadtverband näher an. Thema also:
Zunächst einmal ist der BDKJ Stadtverband Castrop-Rauxel (SV) Mitglied der großen BDKJ-Familie (womit wir noch
einmal kurz das Thema der letzten Ausgabe aufgreifen):
Der SV gehört dem Diözesanverband Paderborn und dem Bundesverband an.
Im Rahmen dieser übergeordneten Verbände und Satzungen hat der SV das Recht, sich natürlich erst einmal zu
bilden und seine Satzungen und Arbeitsweisen selbst zu bestimmen.
Dies haben einige Vertreter der katholischen Jugendverbände in C.-R. dann auch vor rund 25 Jahren getan und auf einer
Stadtversammlung am 27.04.79 eine Satzung beschlossen: Der SV war geboren.
Die Satzung sagt dann auch, was der SV ist: der Zusammenschluss kath. Jugendverbände in unserer Stadt. Das ist dann
auch der Grund dafür, warum der SV geographisch was Besonderes ist. Henrichenburg gehört nämlich laut
Satzung zum SV, obwohl die Gemeinde ja bekanntlich zur Diözese Münster gehört. Dies ist aber nur auf den
ersten Blick komisch, da sich ja der BDKJ aufgrund seiner Aufgaben mehr an den staatlichen bzw. kommunalen Grenzen
orientiert (s. Bericht im letzten BüK).
Ferner sagt die Satzung auch, warum es den SV überhaupt gibt: Der BDKJ ist Dachverband verbandlicher kirchlicher
Jugendarbeit und vertritt die Interessen der angeschlossenen Verbände gebündelt gegenüber Kirche und
Gesellschaft sowie Rat und Verwaltung der Stadt. D.h. konkret, dass der SV Ansprechpartner für das Dekanat und jetzt
auch wohl für die Pastoralverbünde in Sachen Jugendarbeit ist. D.h. natürlich auch, dass er bei
übergemeindlichen Aktionen usw. mit im Boot sitzt. Er ist also für Dinge zuständig, die über die
Jugendarbeit vor Ort in der Gemeinde hinausgehen. Deswegen sind wir z.B. bei der Say-No-Party der Stadt dabei oder bieten
auf Dekanatsebene u.a. Friedensgebete und Fahrten (u.a. zum Kirchentag oder zum Segeln) an.
Laut Satzung fördert und unterstützt der BDKJ die Arbeit der Verbände. Praktisch heißt das, dass der
SV z.B. Bildungsmaßnahmen durchführt, die Verbände bei dem "Umgang" mit der Stadt
unterstützt bzw. vertritt oder auch, dass er z.B. diesen BüK herausgibt.
Wegen der "Sonderstellung" des SV bzw. in unserer Stadt gilt eigentlich alles, was ich gerade eben beschrieben
habe, auch größtenteils für die "freie" (d.h. nicht verbandliche) Arbeit in unseren Gemeinden.
Das ist für uns eigentlich selbstverständlich. Dabei soll man aber nicht vergessen, dass der BDKJ verbandlich
geprägt ist.
Damit der SV auch den genannten Anforderungen gerecht werden kann, sieht die Satzung mehrere Organe des SV vor:
- Die Stadtversammlung, als wichtigstes Gremium
- Den Stadtvorstand und
- Eine Geschäftsstelle bzw. einen Geschäftsführer
Wenn Ihr Euch noch mehr informieren wollt, könnt Ihr auch gerne auf unserer Homepage die Satzung des SV anschauen
bzw. runterladen.
In den nächsten BüK´s wollen wir uns dann noch tiefer mit "unserem" Stadtverband
beschäftigen und u.a. die schon genannten "Organe" mal mehr unter die Lupe nehmen.
Markus Ziganki