Blick über'n Kirchturm - Herbst 2003

Vorige Seite    Inhaltsverzeichnis    Nächste Seite

BDKJ? Was’n das?

Eine kleine Reihe über den BDKJ

Seit den letzten zwei BüK-Ausgaben versuchen wir, Euch die Arbeit des BDKJ und dessen Struktur ein wenig näher zu bringen. Das ist aber auch ganz schön schwierig!!
Trotzdem will ich versuchen, als eine Art "Peter Lustig" von Löwenzahn oder wie "Christoph" von der Maus die Geheimnisse des BDKJ zu entschlüsseln und zu erkunden ...
Da wir den "BDKJ-Rundumschlag" und den Blick auf den Stadtverband schon hinter uns haben, soll heute mal aus aktuellem Anlass das Gremium des BDKJ an sich dran sein:

Die Stadtversammlung

Nach unserer Satzung ist die Stadtversammlung (SV) neben dem Stadtvorstand das einzige Organ - d.h. eine Art "Amt", "Stelle" oder "Einrichtung" - des Stadtverbandes. Und die Satzung legt dann auch fest, dass die SV auch das oberste beschließende Organ ist. - Damit ist eigentlich alles gesagt und vieles klar: Das was die SV festlegt ist "Gesetz", das der Stadtvorstand dann "nur" ausführt.
Damit ist auch mehr oder weniger klar, was die Aufgaben der SV sind:
Satzungsänderungen, Aufnahme und Ausschluss von Verbänden, Beschlüsse über Aktivitäten und Wahlen von Stadtvorstand und Kassenprüfern.
Wer darf denn aber nun in dieser SV sitzen und über diese ganzen Dinge abstimmen??
Ja, gute Frage!! Halten wir uns an die Satzung: Erst einmal haben je sechs Vertreter der in unserer Stadt vertretenden Verbände (derzeit die Kolpingjugend und die DPSG) Stimmrecht.
Darüber hinaus ist auch je ein Vertreter der Pfarreien stimmberechtigt. Und da kommt es ein wenig zu Turbulenzen. Unser Stadtverband hat es nämlich in der Vergangenheit immer so gehandhabt, dass mit dieser Regelung nur Gemeinden gemeint sind, in denen auch Verbände Arbeit leisten - mit der Begründung, dass der BDKJ schließlich ja auch ein Zusammenschluss von Verbänden sei. Dies leuchtet auch ein. - Trotzdem bleiben dann doch ein wenig die Pfarreien auf der Strecke, die "freie" Jugendarbeit leisten (ich weiß, wovon ich rede)...
Alle Interessierten oder "freie" Gruppen" sind jedoch immer herzlich zur SV eingeladen und können an den Diskussionen bzw. am "Leben des Stadtverbandes" jederzeit teilnehmen. Mal sehen, wie sich dieses Problem entwickelt bzw. lösen wird. Eventuell wird dies einmal durch eine neue Satzung eindeutig geregelt... Die gewählten Mitglieder des Stadtvorstands sind dann schließlich auch noch in der SV stimmberechtigt. Daneben gibt´s noch einige beratende Mitglieder in der SV.
Die Bedeutung der SV zeigt sich noch in diversen Verfahrensvorschriften in der Satzung:
Regularien für das Einberufen der SV und für verschiedene Mehrheiten z. B. bei Wahlen oder Satzungsänderungen. So können z. B. 2/3 der Mitglieder der SV diese auch selbst einberufen...
Außerdem wählt die Stadtversammlung auch die Mitglieder des Trägerwerkes - aber das ist eine gesonderte und längere Geschichte wert...
Wer sich noch näher informieren möchte, den verweise ich auf unsere Satzungen, die man auch auf unserer Homepage bekommt.

Zum Schluss möchte ich Euch noch daran erinnern, dass die nächste SV ins Haus steht:
Am 06.10.03 um 19.30 Uhr in St. Antonius!!
Jetzt seid Ihr ja durch diesen Artikel hoffentlich gewappnet und könnt locker zu SV erscheinen. - Kommt vorbei!!

Markus Ziganki

Vorige Seite    Inhaltsverzeichnis    Nächste Seite