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Der Landtag von NRW hat es am 06. Oktober beschlossen: Das dritte Gesetz zur Ausführung des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes - nämlich das (Achtung!): Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit
& des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Oder kurz: Kinder- & Jugendförderungsgesetz.
Mal wieder ein Wortungetüm. Aber das Gesetz ist nicht ganz unwichtig für unsere Jugendarbeit! Entstanden ist es
letztendlich auf Druck der Volksinitiative "Jugend braucht Zukunft" vor knapp einem Jahr.
Fast 175.000 Unterschriften veranlassten damals die Landespolitiker, in diesem Bereich tätig zu werden. Auf jeden Fall
ein gutes Beispiel dafür, dass man doch was erreichen kann!
Der BDKJ stand dieser Initiative gespalten gegenüber - unterstütze das politische Ansinnen aber durch die
"Aktion Nachsitzen".
Mit diesem Gesetz haben die Politiker nun ihre Hausaufgaben gemacht. Ob sie dies gut oder schlecht getan haben, wird sich
noch zeigen. Denn ein Gesetz mit hehren Zielen zu schreiben ist das Eine - die praktische Umsetzung ist das Andere.
Das Gesetz liest sich locker leicht - ohne sich verbindlich festnageln zu lassen: Da ist von ehernen Grundsätzen und
Zielen die Rede; von interkultureller Bildung, von Förderung geschlechtsdifferenzierter Kinder- und Jugendarbeit und
von der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Es verfolgt in vielen Bereichen den Weg weiter, den die Landesregierung
schon seit längerem eingeschlagen hat: die (neutral formuliert) verstärkte Zusammenarbeit von Jugendarbeit und
Schule (Stichwort: "offene Ganztagsschule").
So ganz schwammig bleibt das Gesetz dann aber auch nicht:
Es legt nämlich auch fest, dass die freie Jugendhilfe (sprich: auch die Verbände wie der BDKJ) einen festen
und nicht geringen Platz in dem Gesamtbild von Kinder- und Jugendarbeit einnehmen. Ausfluss dieses Gedankens ist dann
auch, dass bei der örtlichen wie auch bei der landesweiten Planung von Jugendarbeit die freien Träger zu
beteiligen sind. Und nicht nur das: Die freien Träger sind dabei laufend umfassend zu unterrichten und geeignet
an der Planung zu beteiligen!
Auf Landesebene war es schon lange Usus, dass man sich zusammen an einen Tisch setzte und gemeinsam die Planung erarbeitete.
Das war auch gut so, denn es war ein breiter Konsens wichtig, da ja bisher noch kein solches Gesetz vorlag. Es ist zu hoffen,
dass diese Planungen weiterhin so (oder besser) stattfinden. Interessant wird es auf kommunaler Ebene. Hier sind Städte
und Kreise nun verpflichtet, die freien Träger enger und intensiver in die örtliche Jugendplanung mit
einzubeziehen. Der BDKJ wird dabei versuchen, sein Gewicht in die Waagschale zu werfen und dieses Recht einzufordern.
Dafür gibt auch § 11 des Gesetzes Mut, denn dort wird speziell zur Jugendverbandsarbeit gesagt, dass diese aufgrund
des eigenverantwortlichen Handelns und des ehrenamtlichen Engagements einen besonderen Stellenwert genießt!
Zum Schluss geht das Gesetz auch noch ans Eingemachte: Es regelt, dass Jugendarbeit zu fördern ist. Wie und mit
welchen Beträgen bleibt dabei jedoch im Dunkeln. So ist häufig von "soll" die Rede. Trotzdem
verpflichtet das Gesetz die Politiker, finanzielle Ansätze längerfristig zu planen. Dies ist auf Landesebene
auch bereits geschehen. Dabei ist sichergestellt, dass der Jugendetat nicht mehr ganz so leicht zum Spielball der
Haushaltspolitik wird.
Es bleibt auf jeden Fall spannend, wie sich das Gesetz und seine weiteren Bestimmungen in Zukunft entwickeln werden
und wie sich alles in der Praxis bewährt. Höchstspannend wird sicher auch, welche Auswirkungen es auf die
Jugendarbeit hier in Castrop-Rauxel geben wird.
Wir bleiben am Ball!
Markus Ziganki